17:30 Uhr - 20:00 Uhr Das Schlichtungsverfahren und die Beantragung des Rechtschutzes
Wir entscheiden uns für eine ehrenamtliche Tätigkeit, weil wir etwas gut können und weil wir uns engagieren möchten. Streiten möchte sich da eigentlich niemand. Doch auch im ehrenamtlichen Engagement, im Einsatz für die gute Sache, treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander, kommt es zu Missverständnissen und Auseinandersetzungen. Konflikte lassen sich eben nicht vermeiden!
Wir werden Ihnen Lösungsansätze vorstellen, wie man einen Konflikt beilegen kann. Und was kann die Satzung dazu beitragen? Sie hält das Instrument der Schlichtung vor! Doch manchmal hilft alles reden nichts, dann müssen Dritte entscheiden. Der Verein erhält Unterstützung auf diesem Weg.
Referent: Thomas Masjosthusmann
Veranstaltungsort: Verbandsheim, Hohenzollernstr. 280, 45888 Gelsenkirchen
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